21.12.2022 – Bericht über das Gespräch der Bürgerinitiative unser Bergener Wasser mit dem Landratsamt Traunstein


21.12.2022 – Bericht über das Gespräch der Bürgerinitiative unser Bergener Wasser mit dem Landratsamt Traunstein

Im Laufe des Sommers hatte sich die Bürgerinitiative Unser Bergener Wasser um ein Gespräch mit dem Landratsamt Traunstein (LRA) bemüht. Wir waren nicht sonderlich zuversichtlich, dass wir einen Termin bekommen würden, waren dann umso überraschter, als uns ein Termin mit Herrn Nebl, Abteilungsleiter im LRA und Frau Staufer, untere Wasserbehörde, angeboten wurde. Das Gespräch fand am 10. Oktober 2022 statt.

Im Vorfeld hatten wir uns einige Ziele für das Gespräch gesetzt, von denen wir viele erreicht haben. Und zwar:

  1. Wir wollten erreichen, dass die Verbindungen zwischen der Grundwasserneubildung an den Nordhängen von Hochgern und Hochfelln und dem im Bergener Moos entnommenen Tiefengrundwasser genauer untersucht werden. Es soll der Nachweis geführt werden, dass die Entnahme des Tiefengrundwassers nicht zum Absinken der Quellhorizonte im oberflächennahen Grundwasser führen kann. Deshalb haben wir immer wieder verlangt, dass dieser Nachweis der Nachhaltigkeit durch ein Zweitgutachten bestätigt werden muss – wie bei Bauwerken ergänzend zur Tragwerksplanung eine Prüfstatik verlangt wird.
    • Das LRA will unserer Forderung nach einem Zweitgutachten insoweit entgegenkommen, als dass es das Wasserwirtschaftsamt bitten wird, das Landesamt für Umwelt bei der Beurteilung des Antrages der Fa. Adelholzener einzubeziehen.
    • Das LRA vertritt – wie wir – die Auffassung, dass alle Zweifel an einer nachhaltigen und für Natur und Menschen unschädlichen Nutzung des Tiefengrundwassers ausgeräumt sein müssen, ehe die Nutzung auf Dauer weiter erfolgen kann. Noch bestehende Unklarheiten müssen durch ein umfangreiches Untersuchungsprogramm, welches auch im Erlaubnisbescheid festgelegt wird, ausgeräumt werden. Das LRA hat uns zudem gebeten,alle aus unserer Sicht erforderlichen Untersuchungen aufzulisten, die es dann – soweit möglich – berücksichtigen will. Diesem Wunsch sind wir nachgekommen.
    • Von unserem Wunsch – bis das Untersuchungsprogramm abgeschlossen ist – nur eine kurzfristige Erlaubnis zu erteilen, konnten wir das LRA nicht überzeugen. Das LRA beabsichtigt aber die Erlaubnis mit einem Widerrufsvorbehalt zu versehen, der greift, wenn durch das Untersuchungsprogramm nicht alle Zweifel ausgeräumt werden können.
  1. Wir wollten erreichen, dass vor Erteilung der Erlaubnis eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt wird. Das hätte nicht nur den Vorteil, dass alle betroffenen Bereiche (Naturschutz, Forst, Almen, usw.) genau untersucht werden müssten sondern damit auch eine Öffentlichkeitsbeteiligung verbunden wäre.
    • Damit werden wir uns wahrscheinlich nicht durchsetzen können. Abschließend liegt diese Entscheidung bei den beteiligten Behörden und Gemeinden wenn der Genehmigungsantrag vorliegt.
  1. Wir wissen inzwischen, dass bis zu 2/3 des Tiefengrundwassers (auch Mineralwasser!) als Prozess- und Spülwasser benutzt wird. Das ist aus unserer Sicht nicht länger haltbar. Wir wollten erreichen, dass Adelholzener umgehend eine alternative Prozesswasser-Gewinnung aufbauen muss.
    • Das LRA ist – wie wir – der Ansicht, dass die Nutzung von Tiefengrundwasser als Prozesswasser nicht fortgeführt werden darf und umgehend eine alternative Lösung gefunden werden muss, nach deren Realisierung die Fördermengen von Tiefengrundwasser entsprechend reduziert werden sollen.
  1. Schließlich wollten wir erreichen, dass das Erlaubnisverfahren nicht unter Ausschluss der Öffentlichkeit läuft und sowohl die Bürgerinitiative als auch die Betroffenen die Möglichkeit erhalten im Verfahren Stellung zu nehmen.
    • Uns wurde zugesagt, dass nicht nur den potenziell betroffenen Brunnenbesitzern, sondern auch der Bürgerinitiative im Verfahren die Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt wird und das LRA unsere Darlegungen berücksichtigen will. Das ist für uns sehr wichtig, denn wir können so unsere Bedenken einbringen. Damit haben wir zwar keine förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung und die Bürgerinitiative hat dadurch auch kein Klagerecht – aber beides wäre nach der Gesetzeslage auch nicht zulässig. Außer bei einer UVP (siehe oben).

Fazit: Es war ein sehr konstruktives Gespräch, wir haben viel – wenn auch nicht alles – erreicht und es zeichnen sich vernünftige Lösungen ab.