
Unsere Forderungen – NEU
aktualisiert am 14. Dezember 2025

Bild: Erika Sträter
Die Firma Adelholzener Alpenquellen hat einen erneuten Antrag auf eine wasserrechtliche Entnahmeerlaubnis für Tiefengrundwasser für die Dauer von 25 Jahren gestellt. Für die ersten zehn Jahre beantragt sie die Erlaubnis zur Förderung von 1,59 Millionen Kubikmeter/Jahr Tiefengrundwasser. Danach soll sich die maximale zu entnehmende Menge auf 1,29 Millionen Kubikmeter pro Jahr reduzieren.
Leider liegen dem Antrag die lange versprochenen Daten, wie zum Beispiel die Entwicklung der Altersdaten des Wassers über die Zeit, nicht vollumfänglich bei. Somit ist nach wie vor nicht nachvollziehbar, ob das Tiefengrundwasser zum Beispiel, wie bereits in einem Bericht von 2010 angedeutet, jünger wird. Mit dem Nachweis, dass die Jungwasser-Anteile des Tiefengrundwassers größer werden, wäre der Nachweis erbracht, dass eine Überförderung stattfindet. Nachdem eine Überförderung mit den Antragsunterlagen von Adelholzener nach wie vor nicht eindeutig ausgeschlossen werden kann, und mit der Forderung nach der gleichen Menge Wasser wie bisher der Tatsache, dass die Grundwasserneubildung im Landkreis Traunstein bereits nachweislich um mindestens 20% zurück gegangen ist, überhaupt nicht Rechnung getragen wird, haben wir unsere Forderungen nun angepasst und aktualisiert.
Zudem haben wir die Anträge der vergangenen Jahrzehnte analysiert und die Ungereimtheiten herausgearbeitet. Alle Gutachten der letzten Anträge sowie auch das Gutachten des aktuellen Antrages widersprechen sich teilweise erheblich.
Darüber hinaus liegt uns eine wissenschaftliche Arbeit vor, welche an der TU München erstellt wurde. Im Zuge der Erstellung dieser Arbeit wurde zum ersten Mal eine ordentliche Wasserbilanz für das Einzugsgebiet der Tiefengrundwasserentnahme durch Adelholzener erstellt. Im Rahmen dieser Wasserbilanz wurden ganz konkrete Schüttungs- und Abflussmessungen durchgeführt und nicht nur durch Berechnungen theoretisch hergeleitet. Deswegen müssen wir annehmen, dass die Ergebnisse dieser Arbeit der tatsächlichen Situation im Einzugsgebiet der Tiefengrundwasserentnahme deutlich näher kommen, als alles, was Adelholzener bisher in Gutachten berechnet hat. Außerdem legen die Erkenntnisse der Arbeit nahe, dass im Tiefengrundwasser welches Adelholzener fördert, bereits anthropogene Einträge nachzuweisen sind. Konkret ist der Gehalt von Natrium und Chlorid des Tiefengrundwassers höher als zu erwarten, weswegen der Eintrag von Straßensalz vermutet wird. Aus diesem Grund stützen sich unsere Forderungen auch auf diese Arbeit.
Forderungen:
- Die Gesamtentnahmemenge an Tiefengrundwasser aus dem definierten Einzugsgebiet muss auf maximal 750.000 Kubikmeter/Jahr beschränkt werden.
- Eine Erlaubnis auf Entnahme von Grundwasser (alle Stockwerke) aus dem Weißachental ist abzulehnen. Grund hierfür ist ein bereits vor etwa 20 Jahren erstelltes Gutachten, wonach der Abfluss der Weißen Ache einen gewissen Mindestwert nicht unterschreiten darf, weil sonst eine erhebliche Störung der Ökologie zu befürchten ist. Die Weiße Ache ist fast komplett als wertvolle Biotopfläche ausgewiesen, welche stark gefährdete Arten wie die Mühlkoppe beherbergt.
- Zudem muss der Gemeinde Bergen ein Vorrang bei der Erschließung von Wasservorkommen im Weißachental eingeräumt werden, da die Gemeinde Bergen sich dringend ein, von einem privatwirtschaftlichen Unternehmen unabhängiges, zweites Standbein der Trinkwasserversorgung zulegen müsste.
- Nachdem die Einzugsgebiete für die einzelnen Brunnen nicht identisch sind, müssen Entnahmemengen pro Brunnen festgelegt, kontinuierlich überwacht und Verstöße sanktioniert werden. Es darf keine Erlaubnis für eine Gesamtmenge aus allen Brunnen erteilt werden, ohne Limitierung der Entnahme einzelner Brunnen.
- Die Erlaubnis darf für maximal zehn Jahre erteilt werden und muss jederzeit widerrufbar sein, sofern sich weitere negative Auswirkungen ergeben oder keine Besserung der bereits angerichteten Schäden (anthropogene Einträge) zu erkennen ist.
- Das Landratsamt (LRA) muss zwingend eine unabhängige Stelle zur Begutachtung hinzu ziehen. Wir empfehlen hier konkret das Landesamt für Umwelt (LfU) als Fachbehörde, da am LfU spezielle Expertise zum Thema Tiefengrundwassernutzung vorhanden ist. Dies wurde uns allerdings bereits vom LRA zugesichert.
- Das LfU darf sich bei seiner Begutachtung allerdings auch nicht auf eine rein theoretische Herleitungen einer Wasserbilanz stützen. Wir fordern eine Genehmigung nur auf Grund konkreter, vor Ort durchgeführter Messreihen zu erteilen.
- Es muss ein umfangreiches und detailliertes Monitoringprogramm, wie von uns im Detail schon dem LRA vorgeschlagen, beauflagt werden. Dieses muss umgehend gestartet werden und zwingend regelmäßige Volllast-Pupmversuche bei gleichzeitiger Überwachung der Pegelmessstellen und Quellen im Einzugsgebiet enthalten.
- Es muss eine regelmäßige Überprüfung des Natrium- und Chloridgehaltes des Tiefengrundwassers angeordnet werden. Sofern dieser nicht wieder rückläufig wird und sich dem Normalwert angleicht, der auf Grund des Einzugsgebietes zu erwarten ist, muss die genehmigte Entnahmemenge weiter reduziert werden.
- Nach zehn Jahren muss eine erneute, umfangreiche und detaillierte Analyse des Einzugsgebietes erfolgen und die Entnahmemenge an die dann aktuellen Gegebenheiten angepasst werden.
- Es muss ausgeschlossen sein, dass Daten, die im Rahmen von Auflagen erhoben werden müssen, zu Betriebsgeheimnissen erklärt werden können.
- Die Entnahmemengen pro Brunnen müssen automatisch erhoben an die Ämter übermittelt werden.
- Alle erhobenen Daten müssen der Öffentlichkeit zu Kontrollzwecken zur Verfügung gestellt werden. Andernfalls ist keine Überprüfung durch den Souverän, das Volk, möglich.
- Die durch Adelholzener erhobenen Daten müssen zu Forschungszwecken vollumfänglich der Wissenschaft zur Verfügung gestellt werden.
- Eine Nutzung von Tiefengrundwasser als Prozesswasser darf nicht erfolgen. Dies muss gemäß den Leitlinien des LRA umgehend eingestellt werden. Als Übergangsfrist sind maximal 2-3 Jahre denkbar. Während dieser 2-3 Jahre darf trotzdem die oben genannte Gesamtmenge von 750.000 Kubikmeter/Jahr aus dem Tiefengrundwasser nicht überschritten werden.
- Es muss zwingend eine kontinuierliche Kontrolle der erhobenen Daten durch Fachämter erfolgen. Nachdem sich das Wasserwirtschaftsamt hierbei bisher als unzuverlässig erwiesen hat, empfehlen wir eine zusätzliche regelmäßige Überprüfung durch das LfU.
- Bei Verstoß gegen Auflagen müssen zeitnah konkrete Sanktionen erfolgen – wir schlagen konkret Ordnungsgelder oder Reduzierung der Entnahmemengen vor. Im schlimmsten Fall muss, als ultima ratio, die Entnahmeerlaubnis komplett widerrufen werden.
Den alten Stand unserer Forderungen könnt Ihr hier nachlesen.