Eingabe der Bürgerinitiative Unser Bergener Wasser an die Gemeinde Bergen

bezüglich des Antrages auf wasserrechtliche Erlaubnis zur Niederbringung von Erkundungsbohrungen und deren Ausbau zu Grundwassermessstellen durch die Firma Adelholzener Alpenquellen GmbH.

Übersandt an den Bürgermeister, den Geschäftsführer sowie die Gemeinderäte, deren Emailadressen uns bekannt waren, am 12. November 2023.


Sehr geehrter Herr Bürgermeister, 

Sehr geehrter Herr Schultes, 

liebe Gemeinderäte,

wir begrüßen die Errichtung der geplanten Messstellen als Bestandteil eines zukünftigen umfassenden Monitoring-Programmes für den Einzugsbereich des Tiefengrundwassers. Der Schwerpunkt der Messstellen sollte daher im Einzugsbereich des Tiefengrundwassers und nicht im Bereich der Seetonschicht liegen. Das Ziel des Monitoring-Programmes muss darin liegen, folgende Fragen abzuklären:

  1. Durch Bestimmung der Wasserchemie ist abzuklären aus welchen örtlichen Bereichen das geförderte Tiefengrundwasser stammt, d.h. wo eine hydrologische Verbindung zum Tiefengrundwasser besteht.
  2. Durch kontinuierliche Pegelmessungen zu ermitteln, ob und in welchem Umfang durch die Förderung des Tiefengrundwassers Auswirkungen im oberflächennahen Grundwasser im Einzugsgebiet zu beobachten sind
  3. Auszuschließen, dass durch die Tiefengrundwasserförderung eine Gefährdungen der Wasserversorgung der Gemeinde, der Almen und privaten Trinkwasserbrunnen sowie der Vegetation und Biotope eintreten kann.

Die Zahl und Platzierung der Messstellen ist daher so festzulegen, dass für den gesamten Einzugsbereich valide Aussagen zu diesen Fragen getroffen werden können. Ergänzend ist vorzusehen, dass an einer Reihe repräsentativ ausgewählter Quellen und Brunnen Vorrichtungen zu kontinuierlichen Erfassung der Schüttmengen und zur Probenahme installiert werden.

Da der Bürgermeister in der letzten öffentlichen Gemeinderatssitzung am Donnerstag den 02. November 2023 versichert hat, dass Eingaben zum Antrag der Adelholzener Alpenquellen GmbH zur geplanten Errichtung von fünf Messstellen im Gebiet der Gemeinde Bergen gesammelt und in der Stellungnahme der Gemeinde berücksichtigt werden, bringt die Bürgerinitiative hiermit im Namen der von ihr vertretenen rund 860 Bergener Bürger*innen folgende Eingaben ein:

1. Die Bürgerinitiative fordert die Gemeinde Bergen auf, einen Antrag auf Fristverlängerung zur Stellungnahme der Gemeinde zum Antrag der Adelholzener Alpenquelle GmbH zur Errichtung von fünf Messstellen im Gebiet der Gemeinde Bergen zu stellen, bis das Wasserwirtschaftsamt sein Gutachten zu dem Antrag schriftlich bekannt gegeben hat.

a) Begründung: die Gemeinderäte verfügen über keine hydrogeologischen Fachkenntnisse. Bei dem Einzugsgebiet, auf welchem die Grundwasserneubildung für sowohl die Ägidiusquelle (und damit die gemeindliche Wasserversorgung) als auch für die Tiefenwasservorkommen, welche Adelholzener als Mineralwasser fördert, handelt es sich um ein arthesisch überspanntes Wasser-Gebiet. Das bedeutet, die Quellen in diesem Gebiet werden von tiefer liegenden Wasserschichten gespeist, da hier ein artesisch gespanntes Verhältnis verursacht, das Wasser aus der Tiefe an die Oberfläche gedrückt wird. Bei zu genehmigenden Bohrungen kommt es daher besonders auf die Positionierung der Bohrstellen und die Art der durchzuführenden Bohrarbeiten an. Wegen der Komplexität benötigt die Gemeinde vor Abgabe ihrer Stellungnahme die schriftliche Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes.

2. Die Bürgerinitiative fordert die Gemeinde Bergen auf, für alle Grundwassermessstellen, die in der Nähe der Gemeindequelle (Ägidiusquelle) oder Privatquellen errichtet werden sollen, ein Grundwasserbeweissicherungsverfahren zu beantragen. Hierbei müssen insbesondere die chemische Zusammensetzung des Wassers sowie die Schüttungsmengen überwacht werden.

Diese Forderung gilt besonders für GWM14 und GWM15, betrifft jedoch auch alle anderen Messstellen, sofern sich private Quellen in unmittelbarer Nähe befinden.

a) Begründung: Bei Bohrungen in 50 Meter Tiefe oder tiefer besteht immer die Gefahr, dass man mehrere wasserführende Schichten durchbohrt. Dadurch kann eine Verbindung zwischen zwei oder mehr wasserführenden Schichten hergestellt werden, die vorher nicht vorhanden war. Dies wiederum kann dazu führen, dass in einer dieser Schichten der Druck abfällt. Diese Gefahr besteht insbesondere bei der Bohrung von GWM14 und 15, da sich bei beiden Bohrstellen im Umkreis von unter 200 Metern eine arthesische Privatquelle befindet (Erklärung siehe 1.a.).

b) Ob die beschriebene Gefahr auch für die Ägidiusquelle bestehen könnte, ist uns unbekannt. Allerdings kann, selbst wenn die Ägidiusquelle keine arthesische Quelle sein sollte, eine Beeinträchtigung durch eine Bohrung in so unmittelbarer Nähe niemals komplett ausgeschlossen werden. Selbst zwei ortskundige Fachleute, mit denen wir zu diesem Vorhaben gesprochen haben, haben Bedenken geäußert.

3. Die Bürgerinitiative fordert die Gemeinde Bergen weiterhin auf, dass sie in ihrer Eingabe darauf hinweist, dass durch die Anordnung der Messstellen keine bestehenden Wassergewinnungsanlagen beeinträchtigt werden dürfen.

4. Die Bürgerinitiative fordert die Gemeinde Bergen auf, vom Landratsamt zu fordern, dass alle geplanten Messstellen mit digitalen Zählern ausgestattet werden.

a) Begründung: In anderen Bundesländern ist die digitale Übermittlung der von Grundwassermessstellen erfassten Daten bereits üblich. Selbst die Pegelstände der Weißache werden digital im Echtzeit erfasst. Im kritischen Bereich der Grundwasserversorgung ist es angezeigt, dass die Messdaten automatisch ans Wasserwirtschaftsamt (kurz WWA) übermitteln werden. Nur somit kann sichergestellt werden, dass alle Messdaten dem WWA in Echtzeit und lückenlos vorliegen. Eine manuelle Ablesung hat in der Vergangenheit wohl dazu geführt, dass dem WWA wichtige Daten nur lückenhaft oder gar nicht vorliegen.

Die Bürgerinitiative fordert die Gemeinde Bergen auf, in ihrer Stellungnahme zu fordern, dass alle oben genannten Fragen vor Genehmigung der Messstellen durch Fachgutachter (beispielsweise durch den Amtsgeologen) abgeklärt und beantwortet werden.

Vorsorglich und rein hilfsweise unterrichten wir hiermit die Gemeinde, das Landratsamt und das Wasserwirtschaftsamt, dass durch sie bitte folgende Obliegenheiten bei der Durchführung der Messstellen-Bohrungen zu beachten sind: