21.12.2022 – Fragen der Bürgerinitiative Unser Bergener Wasser an die Firma Adelholzener
Nachdem sich die Bürgerinitiative Anfang August mit der Geschäftsleitung der Firma Adelholzener getroffen hatte, waren von unserer Seite noch viele Fragen offen. Aus diesem Grund hatten wir Ende August einen Fragenkatalog an Adelholzener übersandt. Bisher haben wir leider keine Antworten auf diese Fragen erhalten. Allerdings hat Adelholzener in einem Telefongespräch mitgeteilt, dass sie hoffen, dass unsere Fragen mit dem Wasserrechtsantrag beantwortet werden; diesen wollen sie uns zur Verfügung stellen, wenn er denn fertig ist. Wann genau das sein wird konnte man uns jedoch noch nicht sagen.
Folgende Fragen hatten wir am 23. August 2022 an Adelholzener übersandt:
- Unsere Frage, wann mit der Antragstellung zu rechnen ist, war leider offen geblieben. Auch wenn Sie heute nicht exakt sagen können, wann der Antrag fertig ist, wäre ein ungefährer Zeitrahmen sehr hilfreich.
- Welche Mineral- und Prozesswassermengen wurden über die Jahre seit 1991 aufgeschlüsselt nach Jahren und nach den einzelnen Brunnen – aus den Brunnen I, II, III, IV und V gefördert?
- Welche Analysenwerte für die einzelnen Brunnen z.B. Ergebnis der Untersuchung der. Calzitlösekapazität plus Eisen und Mangan, plus weitere Werte, die sie analysieren, wurden gemessen?
- Können auch diejenigen Nutzer von privaten Quellen, die nicht Eigentümer sind, sondern aufgrund entsprechender Verträge oder einer eingetragenen Grunddienstbarkeit die Quellen nutzen, damit rechnen, dass ihnen die Ergebnisse der Beprobung vom vergangenen Sommer zu Verfügung gestellt werden, wie dies im Fall Josef Schweiger ja auch bereits geschehen ist?
- Welche Mengen werden für die einzelnen Brunnen zur Förderung von Mineralwasser – also die Brunnen I,II,V und VI – und für die Brunnen III und IV zur Förderung von Prozesswasser beantragt?
- Wurde in der Vergangenheit oder wird derzeit auch Mineralwasser als Prozesswasser verwendet? Und wenn ja in welchem Umfang? Wird dies unter bestimmten Voraussetzungen – und in welchem Umfang – auch zukünftig beabsichtigt? Wenn nein, warum wurde die Genehmigung beantragt und erteilt, Brunnen V als Redundanz für Brunnen III und IV zu nutzen?
- Auf unsere Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz an die Behörden nach den „Ergebnissen der Altersbestimmungen des Tiefengrundwassers mithilfe der Isotopenanalyse im Verlauf der Jahre“ wurde uns vom Wasserwirtschaftsamt mitgeteilt, dass der diesbezügliche Bericht von HYDROISOTOP GmbH für 2011 – 2015 bei Ihnen liege und angefragt werden könne. Daher bitten wir Sie, uns diesen Bericht zur Verfügung zu stellen. Ebenso Berichte aus der Zeit vor 2011 und nach 2015, die ja auch vorliegen müssten.
- Da in dem erwähnten Bericht von HYDROISOTOP nach Aussagen des Wasserwirtschaftsamt auch die Pegelstände des oberflächennahen Grundwassers enthalten sind, möchten wir darum bitten, uns auch diese zur Verfügung zu stellen.
- Auf den Grafiken, die von Ihnen (Stand Juli 21) auf Bürgerversammlungen in Bergen gezeigt und an Mitglieder unserer BI übergeben wurden, wird mitgeteilt, dass Sie „regelmäßige hydrochemische Kontrollen des Gesamtsystems“ vornehmen bzw. durchführen lassen. Wir möchten Sie bitten uns diese Ergebnisse – ebenfalls im Verlauf der Jahre seit 1991 – zur Verfügung zu stellen.
- Auf der zuvor genannten Grafik wird auch mitgeteilt, dass eine „kontinuierliche Wasserhaushaltsbilanzierung zur Kontrolle und zum Nachweis des nachhaltigen Wirtschaftens“ erfolgt. Wir gehen davon aus, dass daraus ablesbar ist, welche Mengen Wasser dem Tiefengrundwasser zufließen, woher es kommt und wohin der Teil, der nicht gefördert wird, abfließt. Wir möchte auch in diesem Fall darum bitten, uns diese Werte zur Verfügung zu stellen.
- In der öffentlichen Kommunikation wird von Ihnen nach wie vor (siehe Ihre aktuelle Webseite, Ihr Beitrag in den Sendungen des BR vom 19. August 2022) die unzutreffende These vertreten, dass zwischen dem Oberflächennahen Grundwasser an den Nordhängen von Hochgern, Hochfelln und im Weissachental, aus dem die Gemeindequelle und die ca. 50 privaten Brunnen gespeist werden, keine hydraulische Verbindung bestehe. Zur Stützung dieser These verweisen Sie dann immer wieder auf die angeblich sehr dichte Seetonschicht, die in der grafischen Darstellung ihrer Web-Seite fälschlicherweise auch unter das „Kalkalpin“ reicht. Schon beim Termin am 11. August 2022 hatten wir deutlich gemacht, dass dies fachlich schlicht falsch ist, da zwischen der Bildung des Kalkalpin und der Bildung der Seetonschicht einige Millionen Jahre liegen. Die Seetonschicht ist aus diesem Grund für das verneinen einer hydraulischen Verbindung zwischen dem Tiefengrundwasser und dem oberflächennahen Grundwasser im Weissachental völlig ungeeignet. Wenn Sie sich die zuvor bereits erwähnten von Ihnen herausgegebenen Grafiken anschauen, ist auf diesen der tatsächlich Weg der Neubildung des Tiefengrundwasser an den Nordhängen von Hochgern, Hochfelln und im Weissachental dargestellt. So hat Herr Dr. Köppen ja auch wiederholt betont: Das Tiefengrundwasser stammt nicht aus den Zentralalpen sondern Von Hochgern und Hochfelln wie auch der Karte der „oberirdischen Einzugsgebiete“ zu entnehmen ist, die zu den erwähnten Grafiken gehört. Fazit: die hydraulische Verbindung – die Sie in Ihrer öffentlichen Kommunikation bestreiten – zwischen dem Tiefengrundwasser und dem oberflächennahen Grundwasser, aus dem das Trinkwasser gewonnen wird, ist in Ihren eigenen Unterlagen deutlich erkennbar dargestellt. Das Tiefengrundwasser würde ohne diese hydraulische Verbindung keinen Nachschub erhalten.
- Unsere Frage in diesem Zusammenhang ist, wann und wie gedenken Sie die Behörden und die Öffentlichkeit über die wahren Zusammenhänge zwischen den Einzugsgebieten der Trinkwasserquellen und dem Tiefengrundwasser zu informieren und welche Belege gedenken Sie vorzulegen, dass die von ihnen beabsichtigte Förderung von Tiefengrundwasser auch zukünftig für die Trinkwasserversorgung keine Gefährdung bedeutet?
Nach diesen Fragen zur Wasserförderung aus dem Tiefengrundwasser haben wir auch noch einige Fragen hinsichtlich der Erweiterung Ihres Betriebsgeländes und der Betriebsanlagen und Gebäude.
12. Handelt es sich bei den Produktionsanlagen, die Sie dort errichten wollen, um Anlagen, die nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigungspflichtig sind? Wenn ja, welche Verfahrensart ist dafür einschlägig?
13. Detaillierte Darstellung, was das Bauvorhaben umfasst (Vorhabens und Erschließungsplan), inklusive detaillierter Zeitpläne, Höhen der Gebäude, Baumassen Energiekonzept, etc.
14. Detaillierter Nachweis, wie mit dem Oberflächenwasser durch Flächenversiegelung verfahren wird.
15. Detaillierte Offenlegung was aktuell bereits an Oberflächenwasser entsteht und wie mit diesem bisher verfahren wird. Ergebnisse der Analysen des ins Abwasser eingeleiteten Wassers.
16. Offenlegung der Details, wo die Landwirtschaft gebaut werden und wie groß diese werden soll.