Leitlinie zu Trinkwasservorhaben im Landkreis Traunstein

Beitrag aktualisiert am 19. August 2023

Das Landratsamt Traunstein hat am 29. Juni 2023 eine Pressekonferenz gegeben, in denen sie neue Leitlinien zum Umgang mit Trinkwasservorhaben kommuniziert haben. Wir hatten darüber schon in einem unserer Newsletter geschrieben. Diese Leitlinien sind ein erster, wichtiger Schritt in die richtige Richtung!

Wir hatten das Landratsamt Traunstein gefragt, ob wir das PDF, in dem diese Leitlinien zusammengefasst sind, veröffentlichen dürfen, weil auf der Seite des Landratsamtes dazu bisher weder eine Pressemitteilung noch eine anderweitige Kommunikation zu finden ist.

Mittlerweile hat uns das Landratsamt geantwortet, dass wir das PDF veröffentlichen dürfen. Ihr findet es hier.

Auf diese Anfrage haben wir leider keine Antwort erhalten. Deswegen werden wir diese Leitlinien nun hier veröffentlichen, in dem wir sie aus dem Papier, welches wir vom Landratsamt erhalten haben und welches uns somit vorliegt, abschreiben.

Zudem gibt es hier ein Video von der besagten Pressekonferenz auf der Feacebook-Seite von Landrat Siegfried Walch.

Außerdem die Leitlinien unten stehend im Wortlaut für diejenigen, die nicht auf den Link des Original-PDFs klicken wollen.


Leitlinie zu Trinkwasservorhaben im Landkreis Traunstein

Es wird folgende Position des Landkreises Traunstein für Trinkwasservorhaben festgelegt:

  1. Es werden keine wasserrechtlichen Gestattungen mehr ausgesprochen, die über das Maß der bereits jetzt gestatteten Fördermenge hinausgeht.
  2. Es wird ein verpflichtendes Monitoring des Tiefengrundwassers angeordnet, um das Grundwasser zu schützen und umgehend eingreifen zu können, falls sich Beeinträchtigungen ergeben.
  3. Es wird keine Entnahme von Tiefengrundwasser für Brauchwasserzwecke gestattet. Entsprechend notwendiges Prozesswasser muss über das Leitungswasser bezogen werden.
  4. Verfahren zur wasserrechtlichen Gestattung mit Nutzung von Tiefengrundwasser werden stets als Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung geführt.

Traunstein, den 29.06.2023


Wie gesagt, das Original des Dokuments liegt uns vor und kann auf Anfrage gerne eingesehen werden. Ansonsten sollte es sich auch jeder selbst über die Pressestelle des Landratsamtes anfordern können.