
Die BI fragt, die Landratskandidat*innen antworten
Letzte Woche sind Mitglieder der BI mit der Frage auf uns zugekommen sind, ob wir eine Empfehlung für die am kommenden Sonntag, dem 29.6.2025, anstehenden Landratswahl abgeben können. Zum einen können und wollen wir das nicht, da wir weiterhin eine überparteiliche Initiative bleiben wollen. Zum anderen ist es uns natürlich möglich, Fragen zum Thema Tiefgrundwasserförderung im Bergener Moos zu stellen, und die Antworten ohne weitere Bewertung hier zu veröffentlichen. Also haben wir in der notwendigen Eile mit der gebotenen Sorgfalt einen Fargenkatalog erstellt und diesen an die Kandidat*innen der demokratischen Parteien verschickt.
Beim Lesen der verschiedenen Antworten bitten wir Euch, zu berücksichtigen, dass die Kandidat*innen mitten in der „heißen Phase“ des Wahlkampfes an einem langen Wochenende mit Feiertag mit einer, aufgrund der doch ziemlich direkt bevorstehenden Wahl, recht kurzen Frist konfrontiert wurden.
Hier nun der Fragenkatalog:
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Wir als Bürgerinitiative „Unser Bergener Wasser“ haben uns den Schutz des Grundwassers und Tiefengrundwassers in Bergen und Umgebung zur Aufgabe gemacht. Zudem sind wir parteiunabhängig und können daher prinzipiell keine Wahlempfehlung aussprechen. Da wir aber schon von Mitgliedern danach gefragt wurden, haben wir uns jetzt entschieden, allen Kandidat*innen wichtige Fragen zu unserem Anliegen vorzulegen und die Antworten unseren ca. 800 Mitgliedern zur Kenntnis zu geben.
Sachverhalt im Überblick
Da Sie verständlicherweise mit dem komplexen Sachverhalt nicht wie wir oder die Untere Wasserbehörde des LRA, die Ihnen zukünftig unterstellt sein könnte, in dem Maße vertraut sind, hier die wichtigsten Fakten:
Aktuelle Situation der Wasserförderung
- Adelholzener hat derzeit eine Erlaubnis zu Entnahme von Tiefengrundwasser aus fünf Brunnen:
- 990.000 m³ aus dem Bergener Moos (Mineralwasserqualität)
- 600.000 m³ aus dem Egerndacher Moos (wegen hohem Sulfatgehalt nicht als Mineralwasser nutzbar)
- Die Förderung aus dem Egerndacher Moos wurde, unseres Wissens nach, vor Jahren eingestellt.
- Es werden ca. 1,2 mio. m³ Wasser gefördert, vermutlich nahezu vollständig „gutes Wasser“ aus den Brunnen im Bergener Moos, und sowohl für Mineralwasser als auch als Prozesswasser (d.h. Brauchwasser, dass zum Spülen der Flaschen oder Reinigen der Maschinen benutzt wird) verwendet (Verhältnis grob 1 Teil Mineralwasser, 2 Teile Prozesswasser).
Rechtliche Situation
- 2023: Ein 6. Brunnen wurde im Bergener Moos errichtet (aktuell noch ohne Entnahmeerlaubnis und dementsprechend nicht in Betrieb)
- 1.1.2025: Erlaubnis für die Bergener Brunnen (1, 2 & 5) ausgelaufen
- 1.1.2026: Erlaubnis für Brunnen 3 & 4 im Egerndacher Moos wird auslaufen
- Aktuell: Förderung nur mit vorläufiger, einjähriger Übergangsgenehmigung
- Antragsstellung: Seit Frühjahr 2022 angekündigt, aber bis heute nicht erfolgt
Leitlinien von Landrat Walch (Juni 2023)
Im Juni 2023 hat der bisherige Landrat Siegfried Walch folgende Leitlinien festgelegt (Zitat der damaligen Presseerklärung):
- Es werden keine wasserrechtlichen Gestattungen mehr ausgesprochen, die über das Maß der bereits jetzt gestatteten Fördermenge hinausgeht.
- Es wird ein verpflichtendes Monitoring des Tiefengrundwassers angeordnet, um das Grundwasser zu schützen und umgehend eingreifen zu können, falls sich Beeinträchtigungen ergeben.
- Es wird keine Entnahme von Tiefengrundwasser für Brauchwasserzwecke gestattet. Entsprechend notwendiges Prozesswasser muss über das Leitungswasser bezogen werden.
- Verfahren zur wasserrechtlichen Gestattung mit Nutzung von Tiefengrundwasser werden stets als Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung geführt.
Unsere Fragen an Sie
1. Leitlinien von Landrat Walch
Wie stehen Sie zu den oben genannten Richtlinien, die Landrat Siegfried Walch im Juni 2023 aufgestellt hat?
- Werden Sie diese in der jetzigen Form beibehalten?
- Falls Sie diese überarbeiten wollen: Welche Punkte wollen Sie wie ändern?
2. Verfahrensverzögerung und Druck auf Adelholzen
Aufgrund der notwendigen Verfahrensfristen muss damit gerechnet werden, dass auch zu Beginn 2026 noch keine Entnahmeerlaubnis vorliegt, da der seit 2022 angekündigte Antrag von der Firma Adelholzener trotz mehrfacher neuerlicher Ankündigung nicht gestellt wurde.
In welcher Form werden Sie im anstehenden Wasserentnahmeerlaubnisverfahren Druck auf die Firma Adelholzen ausüben, um das Verfahrensende nicht noch weiter hinauszuzögern?
3. Zusätzliche fachliche Kontrolle
Das Thema Gemeingut Wasser hat durch den Klimawandel deutlich an Relevanz gewonnen. Entscheidungen zur privatwirtschaftlichen Nutzung sollten nicht ohne gründliche Prüfung getroffen werden.
Inwiefern stehen Sie der Möglichkeit offen gegenüber, zusätzlich zum WWA das Landesamt für Umwelt als zusätzliche Kontrollinstanz zur fachlichen Beurteilung des Antrags hinzuzuziehen?
4. Informationstransparenz
Seit Jahren versuchen wir als BI wichtige Informationen, deren Weitergabe an die untere Wasserbehörde in den letzten Erlaubnisbescheiden beauflagt wurde (Fördermengen einzelner Brunnen, Wasserbilanz, Altersbestimmung des Tiefengrundwassers, jährliche Prüfberichte) zu erhalten, die uns aber, mit Verweis auf Betriebsgeheimnisse oder schlicht deren Fehlen, vorenthalten werden.
Halten Sie es für richtig, dass diese wichtigen Informationen zurückgehalten werden, oder wollen Sie veranlassen, dass vorliegende Informationen umgehend vorgelegt werden müssen?
5. Zeitrahmen für Prozesswasseralternativen
Wieviel Zeit würden Sie der Firma Adelholzen einräumen, bis spätestens eine neue Bezugsquelle für das Prozesswasser zum Einsatz kommt?
Für eine rasche Bearbeitung, idealerweise bis zum kommenden Dienstag, den 24. Juni 2025, wären wir Ihnen sehr dankbar.
Außerdem möchten wir Sie bitten, uns Ihr Einverständnis zur Veröffentlichung Ihrer Antwort auf unserer Webseite zu erteilen.
Mit bestem Dank im Voraus für Ihre Antworten und vielen Grüßen,
Das Team der BI „Unser Bergener Wasser“ im Namen aller Mitglieder
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Hier nun die Antworten der Kandidat*innen in der Reihenfolge ihres Eingangs:
1. Christian Kegel (SPD)
Sollte ich zum Landrat gewählt werden, so werde ich mich intensiv mit dieser Thematik auseinandersetzen, natürlich nicht zuletzt im Sinne des Schutzes unseres Lebensmittels Wasser.
Aber bitte erwarten Sie nicht, dass ich mich ohne genaue Prüfung des Sachverhalts per E-Mail zu irgendeiner Äußerung verleiten lasse. Das kann auch nicht in Ihrem Sinne sein. Transparenz, Offenheit und sinnvoller Umgang mit speziellen Themen verlangen mehr als nur schnelle und oberflächliche Antworten. Dafür bin ich nicht zu haben. Aber selbstverständlich werde ich mich – wie oben gesagt – im Falle meiner Wahl sehr genau in die Thematik einarbeiten, um dann im Gespräch mit Ihnen und allen anderen Beteiligten eine bestmögliche Entscheidung, die im Übrigen den ganzen Kreistag betrifft, vorbereiten zu können.
In diesem Sinne herzliche Grüße
Christian Kegel
2. Hans Wembacher (parteifrei)
vielen Dank für Ihre engagierte, wichtige Arbeit zum Schutz unseres Grund- und Tiefengrundwassers in Bergen und Umgebung, welche mir auch durch Bergener Mitbürger und auch Gemeinderäte wie Herrn Andreas Auer positiv zurück gespiegelt wurde. Der sorgsame Umgang mit unseren natürlichen Ressourcen, insbesondere mit Wasser, ist für mich als zukünftiger Landrat ein zentrales Anliegen – im Sinne des Natur- und Klimaschutzes, der Generationengerechtigkeit und der Versorgungssicherheit in unserer Region.
Erst kürzlich habe ich hierzu eine Anfrage eines Bürgers zu meiner grundsätzlichen Einstellung beim Thema Grund- und Tiefengrundwasser im Bergener Moos erhalten und hatte diese gerne wie folgt beantwortet:
„Grundsätzlich ist mir die Natur sehr wichtig und habe hier folgende Grundsatzeinstellung:
Das Bergener Moos ist ein ökologisch wertvoller Naturraum, der nicht nur für den Arten- und Klimaschutz von Bedeutung ist, sondern auch für unsere regionale Wasserwirtschaft. Der Schutz unserer Moore ist aktiver Klimaschutz – sie binden CO₂, regulieren den Wasserhaushalt und bieten wertvollen Lebensraum für bedrohte Tier- und Pflanzenarten.
Im Zusammenhang mit der aktuellen Diskussion um Wassergenehmigungen ist für mich klar: Jegliche Nutzung muss ökologisch verantwortbar und langfristig nachhaltig sein. Ich setze mich für eine transparente Prüfung ein, die wissenschaftliche Gutachten berücksichtigt und die Interessen von Natur, Landwirten, Unternehmen und Bürgern in Einklang bringt. Der Wasserhaushalt unserer Region darf nicht aufs Spiel gesetzt werden – hier braucht es Augenmaß, Dialog und eine klare Priorisierung des Gemeinwohls.
Als zukünftiger Landrat werde ich mich dafür einsetzen, dass Entscheidungen zu Wassergenehmigungen nachvollziehbar, rechtssicher und im Einklang mit dem Ziel eines gesunden Naturhaushalts getroffen werden.“
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Wie in ihrer Nachricht korrekt festgestellt, kenne ich den komplexen Sachverhalt verständlicherweise noch nicht in der Tiefe wie ihre Bürgerinitiative oder die Untere Wasserbehörde des LRA. Daher werde ich mich gerne umgehend nach meinen Amtsantritt, um ein ganzheitliches Bild aller Fakten und Umstände zu erhalten, mit den Behörden, den betroffenen Kommunen, ihrer Bürgerinitiative und selbstverständlich auch mit dem Unternehmen Adelholzener über alle Hintergründe austauschen.
Sehr gerne beantworte ich Ihre fünf konkreten Fragen mit meinem aktuellen Kenntnisstand wie folgt:
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1. Leitlinien von Landrat Walch
Ich begrüße die von Landrat Walch im Juni 2023 aufgestellten Leitlinien ausdrücklich und halte sie für eine wichtige Grundlage, um verantwortungsvoll mit dem sensiblen Thema Tiefengrundwasser umzugehen.
• Ja, ich werde die Leitlinien in ihrer jetzigen Form beibehalten.
• Aus meiner Sicht bilden sie einen sinnvollen Rahmen für ökologisch und rechtlich vertretbare Entscheidungen im Sinne des Gemeinwohls.
• Sollten neue wissenschaftliche Erkenntnisse oder gesetzliche Entwicklungen Änderungen erforderlich machen, werde ich diese transparent prüfen – stets unter Beteiligung der Öffentlichkeit und im Einklang mit dem Vorsorgeprinzip.
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2. Verfahrensverzögerung und Druck auf Adelholzener
Die wiederholte Verzögerung des Antrags durch die Firma Adelholzener sehe ich mit Sorge – insbesondere angesichts der auslaufenden Genehmigungen. Hierzu werde ich mich umgehend nach Amtsantritt auch mit dem Unternehmen Adelholzener sowie dem Sachgebiet Wasserrecht und Bodenschutz im Landratsamt über alle Hintergründe austauschen.
• Als zukünftiger Landrat werde ich im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten auf eine zügige Antragstellung hinwirken.
• Ich halte es für erforderlich, dass das Landratsamt als zuständige Behörde hier einen klaren zeitlichen Rahmen setzt und im Dialog mit dem Unternehmen verbindliche Fristen einfordert.
• Eine Verfahrensverschleppung darf es nicht geben – auch aus Gründen der Fairness gegenüber möglichen anderen Antragstellern, den Bürgern und im Sinne des Wasserschutzes.
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3. Zusätzliche fachliche Kontrolle durch das Landesamt für Umwelt
Gerade bei der Nutzung unseres Grundwassers durch private Unternehmen ist höchste fachliche Qualität bei der Beurteilung notwendig.
• Ich stehe der Hinzuziehung des Bayerischen Landesamts für Umwelt (LfU) als ergänzende fachliche Kontrollinstanz ausdrücklich offen gegenüber.
• Ein zusätzlicher unabhängiger Blick stärkt die Qualität des Verfahrens, das Vertrauen der Bevölkerung und die Akzeptanz getroffener Entscheidungen.
• Wo möglich und sinnvoll, werde ich mich dafür einsetzen, dass solche Instanzen künftig routinemäßig eingebunden werden.
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4. Informationstransparenz
Transparenz ist ein Eckpfeiler demokratischer Verwaltung und zentral für das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger.
• Ich halte es nicht für richtig, dass relevante Informationen wie Fördermengen oder Wasserbilanzen zurückgehalten werden.
• Als Landrat werde ich mich für größtmögliche Offenheit gegenüber der Öffentlichkeit einsetzen – selbstverständlich unter Beachtung berechtigter Datenschutz- und Geschäftsinteressen, aber mit klarer Priorität auf dem Gemeinwohl.
• Wo immer Informationen zur Verfügung stehen, die für die öffentliche Meinungsbildung relevant sind, sollen sie – gesetzlich korrekt, aber möglichst vollständig – auch öffentlich einsehbar sein.
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5. Zeitrahmen für Prozesswasseralternativen
Die Nutzung von hochwertigem Tiefengrundwasser für Prozesswasserzwecke halte ich – wie bereits in den Leitlinien 2023 festgelegt – für nicht verantwortbar.
• Die Umstellung auf alternative Wasserquellen für Brauchwasser muss verbindlich erfolgen.
• Ich halte eine Übergangsfrist von maximal zwei Jahren nach Erteilung einer neuen wasserrechtlichen Genehmigung für vertretbar, um betriebliche Anpassungen umzusetzen.
• Dieser Zeitraum muss ausreichen, um technische Lösungen zu entwickeln oder umzusetzen, ohne die Ziele des Grundwasserschutzes aus den Augen zu verlieren.
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3. Andreas Danzer (Freie Wähler)
Herr Danzer meldete sich auf unsere Mail hin telefonisch bei uns.
Er sagte uns in seiner Antwort eine vollumfängliche Unterstützung der Forderungen der BI zu. Allgemein sieht er die Firmenstruktur von Adelholzener sehr kritisch. Einerseits wird in seinen Augen die Regionalität so sehr betont, andereeseits wird das Wasser aus Bergen und Adelholzen bis nach Australien oder Ostasien, bspw. Japan, exportiert.
Die von Siegfried Walch aufgestellten Richtlinien will er dementsprechend beibehalten.
Ebenfalls kritsch sieht er den Umstand, dass die zueltzt errichtetetn Grundwassermessstellen, die die Förderung des Tiefengrundwassers überwachen sollen, privat betrieben werden und nicht der öffentlichen Kontrolle unterliegen.
Den Befürchrtungen, dass bei einer dieser Messtellen auf Grabenstätter Gebiet möglicherweise in Zukunft auch Tiefengrudnwasser gefördert werden soll, erteilt er im Voraus eine Absage, mit ihm ist eine Wasserförderung auf grabenstätter Gebiet nicht zu machen.
4. Sepp Hohlweger (Bündnis 90/Die Grünen)
herzlichen Dank für Ihre Anfrage. Der Schutz unseres Grund- und Tiefengrundwassers ist ein zentrales Zukunftsthema – gerade auch mit Blick auf den Klimawandel, die Daseinsvorsorge und den verantwortungsvollen Umgang mit unseren natürlichen Ressourcen. Ich schätze Ihr Engagement sehr und nehme Ihre Anliegen ernst. Vorab möchte ich betonen, dass die ausreichende Verfügbarkeit von Trinkwasser in Zukunft in einigen Teilen Bayerns keine Selbstverständlichkeit mehr sein wird. Es wird wohl erforderlich werden, neben dem Mangfalltal und Loisachtal auch weitere Regionen am Alpenrand für die Trinkwassergewinnung heranzuziehen.
Nachfolgend beantworte ich Ihre Fragen gerne konkret, soweit mir das ohne Zugriff auf weitere Informationen möglich ist:
1. Leitlinien von Landrat Walch
Ich halte die vier Leitlinien für eine sinnvolle und notwendige Grundlage, um das Tiefengrundwasser langfristig zu schützen. Ich befürworte insbesondere das Verbot, Tiefengrundwasser als Brauchwasser zu verwenden, sowie die verpflichtende Öffentlichkeitsbeteiligung.
Sollten neue Erkenntnisse oder Entwicklungen dies notwendig machen, bin ich offen für eine fachlich fundierte Weiterentwicklung – aber eine Lockerung der Regelungen kommt für mich nicht infrage.
2. Verfahrensverzögerung & Verantwortung von Adelholzen
Die immer wieder verschobene Antragsstellung durch die Firma Adelholzener ist problematisch. Ich bin der Meinung: Wer natürliche Ressourcen nutzen will, trägt auch Verantwortung für ein transparentes und rechtssicheres Verfahren.
Als Landrat werde ich darauf dringen, dass die Firma zeitnah einen vollständigen Antrag einreicht, andernfalls kann eine nicht genehmigte Nutzung nicht ohne weiteres geduldet werden. Ich werde mich dem Thema annehmen. Öffentliches Interesse und Ressourcenschutz stehen über wirtschaftlichem Eigeninteresse.
3. Zusätzliche fachliche Kontrolle durch das LfU
Ich bin offen dafür, bei wichtigen wasserrechtlichen Fragen zusätzliche Expertise einzubeziehen – gerade das Landesamt für Umwelt (LfU) kann hier eine wertvolle ergänzende Perspektive liefern. Eine zweite unabhängige Beurteilung stärkt die Transparenz und Akzeptanz. Betonen möchte ich aber, dass in diesem Fall die Entscheidungen in den beteiligten Fachabteilungen des Landratsamts getroffen werden.
4. Informationstransparenz
Ich teile Ihre Ansicht: Wasserrechtliche Daten, die sich auf unser aller Gemeingut beziehen, sollten öffentlich zugänglich sein, soweit keine zwingenden rechtlichen Gründe (z. B. Persönlichkeitsrechte oder echte Geschäftsgeheimnisse) dagegenstehen. Ich setze mich für größtmögliche Transparenz ein – auch gegenüber der Öffentlichkeit.
5. Zeitrahmen für Prozesswasseralternativen
Der Bezug von Tiefengrundwasser für Verbrauchzwecke ist weder nachhaltig noch zukunftsfähig. Ich würde der Firma eine verbindliche Übergangsfrist von maximal 3 Jahren einräumen, um auf alternative Prozesswasserversorgung (z. B. mit Aufbereitung und Zumischung von Leitungswasser oder Regenwasser) umzustellen – in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden (Lebensmittelsicherheit).
Abschließend: Als Landrat sehe ich mich dem langfristigen Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen verpflichtet – dazu gehört auch eine klare Haltung gegenüber wirtschaftlichen Interessen, wenn diese den öffentlichen Ressourcen entgegenstehen. Ein starkes, transparentes Verwaltungshandeln und eine ehrliche Bürgerbeteiligung sind dafür unerlässlich.
Mit freundlichen Grüßen
Sepp Hohlweger
Kandidat für das Amt des Landrats im Landkreis Traunstein
5. Heinz Wallner (Bayernpartei)
herzlichen Dank für Ihre Anfrage.
Ja, das ist ein absolut wichtiges Thema, welches man im Auge behalten muss. Besonders jetzt, in Zeiten des Klimawandels und nicht kalkulierbaren Auswirkungen für die Zukunft (Trockenheit etc.). Die Bevölkerung wächst zunehmend in unserer Region, brauchen alle Wasser. Ebenso sind die Mineralbrunnen wichtige, systemrelevante Versorgungsbetriebe.
Leider, liebe Frau Kraft, sehe ich mich in der kürze der Zeit nicht in der Lage, qualifiziert ihre Fragen zu beantworten, da sie mir nur zwei Werktage für die Beantwortung gegeben haben. Bevor ich mich bei den Fachstellen nicht erkundig habe, gebe ich keine Stellung ab.
Ich bitte um ihr Verständnis.
Mit herzlichen Grüßen
Ihr
Heinz Wallner
6. Martin Lackner (CSU)
1. Leitlinien von Landrat Walch
Wie stehen Sie zu den oben genannten Richtlinien, die Landrat Siegfried Walch im Juni 2023 aufgestellt hat?
- Werden Sie diese in der jetzigen Form beibehalten?
Anwort Martin Lackner: Ja. Die ergänzenden Regelungen von Landrat Walch halte ich für sehr sinnvoll. Bislang haben wir in unserer Region eine gute Wasserversorgung. Panik um die Versorgung mit Trinkwasser – das sage ich auch als langjähriger Bürgermeister und damit Verantwortlicher für die Versorgung meiner Gemeindebürger – ist nicht angebracht. Gleichzeitig ist für mich klar: Die natürlichen Ressourcen – gerade das Trinkwasser als Lebensgrundlage – auch für zukünftige Generationen zu sichern, muss unser Ziel sein.
- Falls Sie diese überarbeiten wollen: Welche Punkte wollen Sie wie ändern? Anwort Martin Lackner: entfällt
2. Verfahrensverzögerung und Druck auf Adelholzen
Aufgrund der notwendigen Verfahrensfristen muss damit gerechnet werden, dass auch zu Beginn 2026 noch keine Entnahmeerlaubnis vorliegt, da der seit 2022 angekündigte Antrag von der Firma Adelholzener trotz mehrfacher neuerlicher Ankündigung nicht gestellt wurde.
In welcher Form werden Sie im anstehenden Wasserentnahmeerlaubnisverfahren Druck auf die Firma Adelholzen ausüben, um das Verfahrensende nicht noch weiter hinauszuzögern?
Anwort Martin Lackner: Die Frage ist schon etwas spekulativ und als Kandidat kann man hierzu keine seriöse Antwort geben, da man nicht in das Verfahren eingebunden ist. Die Ausarbeitung entsprechender Unterlagen ist sicherlich komplex. Es liegt beim Antragsteller, wie das Wort schon sagt, einen Antrag zu stellen.
3. Zusätzliche fachliche Kontrolle
Das Thema Gemeingut Wasser hat durch den Klimawandel deutlich an Relevanz gewonnen. Entscheidungen zur privatwirtschaftlichen Nutzung sollten nicht ohne gründliche Prüfung getroffen werden.
Inwiefern stehen Sie der Möglichkeit offen gegenüber, zusätzlich zum WWA das Landesamt für Umwelt als zusätzliche Kontrollinstanz zur fachlichen Beurteilung des Antrags hinzuzuziehen?
Anwort Martin Lackner: Das Wasserwirtschaftsamt ist die richtige Fachbehörde und aufgrund ihres Zuständigkeitsbereichs – Landkreise Berchtesgadener Land und Traunstein – auch mit den örtlichen Begebenheiten bestens vertraut. Darüber hinaus sind die Wasserwirtschaftsämter ohnehin nachgeordnete Behörden zum Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz – genau wie das Landesamt für Umwelt. Heißt: Die Wasserwirtschaftsämter bündeln die Fachkompetenz für Trink- und Brauchwasser.
4. Informationstransparenz
Seit Jahren versuchen wir als BI wichtige Informationen, deren Weitergabe an die untere Wasserbehörde in den letzten Erlaubnisbescheiden beauflagt wurde (Fördermengen einzelner Brunnen, Wasserbilanz, Altersbestimmung des Tiefengrundwassers, jährliche Prüfberichte) zu erhalten, die uns aber, mit Verweis auf Betriebsgeheimnisse oder schlicht deren Fehlen, vorenthalten werden.
Halten Sie es für richtig, dass diese wichtigen Informationen zurückgehalten werden, oder wollen Sie veranlassen, dass vorliegende Informationen umgehend vorgelegt werden müssen?
Anwort Martin Lackner: So sehr ich – und sicherlich auch die Wasserbehörden – Ihr Interesse und teilweise auch Ihren Anspruch auf Informationen verstehe: Werden Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse als Behörde unbefugt an Dritte weitergegeben, kann dies sowohl straf- als auch zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Dies haben die Behördenmitarbeiter sicherlich sorgfältig geprüft.
5. Zeitrahmen für Prozesswasseralternativen
Wieviel Zeit würden Sie der Firma Adelholzen einräumen, bis spätestens eine neue Bezugsquelle für das Prozesswasser zum Einsatz kommt?
Anwort Martin Lackner: Ohne genaue Informationen zu den Planungen kann man hierzu keine Aussage geben. Sie haben selbst die Leitlinien von Landrat Walch zitiert – nach diesen muss der Betrieb planen.
7. Joseph Martz (Die Linke)
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8. Dr. Ute Künkele (ÖDP)
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